Begrifflichkeit Privatbahn – eine ungenaue Definition?

Vielfach wurden wir bei der Erstellung des Nachschlagewerkes auf die Begrifflichkeit „Privatbahn“ angesprochen. Dieser im europäischen Sprachraum weit verbreitete Duktus gibt angesichts seines Stammes „privat“ aus gutem Grund Anlass zur Diskussion, denn nicht alle hier behandelten Bahnen befinden sich mehrheitlich in privater Hand. Vielfach trifft man in der Bahnlandschaft auf Betriebe mit kommunalen Eigentümern, die im gemeinen Sprachgebrauch jedoch auch unter der Begrifflichkeit „Privatbahn“ subsumiert werden.

Der in Deutschland oftmals auch verwendete Ausdruck „NE“ oder „NE-Bahn“ als Abkürzung für „nichtbundeseigene Eisenbahn“ trifft das eigentlich gemeinte Unternehmenscharakteristikum. Wir haben uns bei unseren Veröffentlichungen jedoch gegen die Verwendung dieses aus unserer Sicht zu deutschland-fixierten Begriffes entschieden, denn beispielsweise in Belgien und auch in der Schweiz würde ihn kaum jemand verstehen. „Privatbahnen“ oder im englischen „private railways“ werden hingegen alle Leser verstehen.

Als Sonderfall betrachten wir ferner auch einen Teil der Aktivitäten der Schweizer Bundesbahnen in diesem Buch. Deren Tochtergesellschaften SBB Cargo und SBB GmbH werden trotz ihrer Eigenschaft als (Schweizer) Bundeseigentum aus Gründen der Vollständigkeit betrachtet, da sie in Deutschland rechtlich und im Marktauftreten den „echten“ Privatbahnen gleichgesetzt sind.

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